Wilkommen bei Air Consult-BF Sicherheit
In Ergänzung zu unserem Angebot hinsichtlich
der Transportschulungen,
bieten wir Ihnen ebenfalls unsere Dienste als, durch das BAZL
anerkannte unabhängige Bewertungsfirma («Unabhängige
Prüfstelle»)
an.
In den letzten Jahren haben sich die Sicherheitsmassnahmen in
allen Gebieten verstärkt und es wurde zwingend, dass auch
die Luftfracht vollkommen sichergestellt wird. Die Absender sind
am Anfang der Transportkette und es ist unerlässlich, dass
die Sicherheit ihrer Sendungen gewährleistet wird.
Seit dem 31 März 2009 wird zwischen bekanntem Versender
(«Known Consignor») und unbekanntem Versender
unterschieden («Unknown Consignor»). Siehe Brief
vom BAZL.
Dies bedeutet, dass Versendern, die den Status des «Known
Consignor» nicht erwerben, die Kosten für
das Screening der Luftfrachtsendungen in Rechnung gestellt
wird.
Die Luftfrachtsendungen eines «Known Consignor»,
die während der ganzen Transportkette gesichert sind, werden
nur sporadischen Kontrollen unterzogen.
Anhang 17 der ICAO beschreibt die Bedingungen, um ein «bekannter
Versender» («Known Consignor») zu werden. In
der Schweiz sind es das UVEK (Eidgenössisches Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) und das
BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) die dieses Programm
in Kraft setzen müssen. (VSL
748.122).
Jeder Absender muss seine Lage sorgfältig abschätzen,
um zum Schluss zu kommen, ob er zum «bekannter Versender» Status
gelangen will.
Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, stellt AIR CONSULT sein Fachwissen
und seine zugelassenen Experten zur Verfügung, um Sie beim
Vorgehen zu unterstützen und Sie im Bescheinigungsverfahren zu
begleiten.
AIR CONSULT als unabhängige Stelle, mit kompetentem Personal,
dass auf Ihre besonderen Bedürfnisse Rücksicht nimmt,
garantiert Ihnen eine Umsetzung des Zertifizierungs-Vorganges,
der absolut den gültigen Rechtsvorschriften entspricht.
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