Wilkommen bei Air Consult-BF Sicherheit

In Ergänzung zu unserem Angebot hinsichtlich der Transportschulungen, bieten wir Ihnen ebenfalls unsere Dienste als, durch das BAZL anerkannte unabhängige Bewertungsfirma («Unabhängige Prüfstelle») an.

In den letzten Jahren haben sich die Sicherheitsmassnahmen in allen Gebieten verstärkt und es wurde zwingend, dass auch die Luftfracht vollkommen sichergestellt wird. Die Absender sind am Anfang der Transportkette und es ist unerlässlich, dass die Sicherheit ihrer Sendungen gewährleistet wird.

Seit dem 31 März 2009 wird zwischen bekanntem Versender («Known Consignor») und unbekanntem Versender unterschieden («Unknown Consignor»). Siehe Brief vom BAZL.

Dies bedeutet, dass Versendern, die den Status des «Known Consignor» nicht erwerben, die Kosten für das Screening der Luftfrachtsendungen in Rechnung gestellt wird.

Die Luftfrachtsendungen eines «Known Consignor», die während der ganzen Transportkette gesichert sind, werden nur sporadischen Kontrollen unterzogen.

Anhang 17 der ICAO beschreibt die Bedingungen, um ein «bekannter Versender» («Known Consignor») zu werden. In der Schweiz sind es das UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) und das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) die dieses Programm in Kraft setzen müssen. (VSL 748.122).
Jeder Absender muss seine Lage sorgfältig abschätzen, um zum Schluss zu kommen, ob er zum «bekannter Versender» Status gelangen will.

Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, stellt AIR CONSULT sein Fachwissen und seine zugelassenen Experten zur Verfügung, um Sie beim Vorgehen zu unterstützen und Sie im Bescheinigungsverfahren zu begleiten.

AIR CONSULT als unabhängige Stelle, mit kompetentem Personal, dass auf Ihre besonderen Bedürfnisse Rücksicht nimmt, garantiert Ihnen eine Umsetzung des Zertifizierungs-Vorganges, der absolut den gültigen Rechtsvorschriften entspricht.